Heizungs-Check

 

Er soll sicherstellen, dass Gasheizungen optimal eingestellt sind, damit sie effizient arbeiten. Das soll helfen, den Gasverbrauch in Deutschland flächendeckend zu reduzieren. Geregelt ist der Check in der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV).

 

Heizungs-Check verpflichtend

Alle Eigentümer und Vermieter von Immobilien, die mit Erdgasheizungen ausgestattet sind, müssen den Check bis zum 15. August 2024 durchführen lassen. Mieterinnen und Mieter müssen nicht aktiv werden. Von der Pflicht befreit ist, wer bereits in den zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 einen vergleichbaren Check hat durchführen lassen, etwa nach DIN EN 15378. Die Pflicht zum Heizungscheck entfällt auch, wenn das Gebäude über ein standardisiertes Energiemanagementsystem oder eine standardisierte Gebäudeautomation verfügt.  

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Heizungs-Check-Umfang

 

  • Wärmeerzeugung
  • Wärmeübergabe
  • Warmwasseraufbereitung
  • Verteilung von Wärme und Warmwasser in den Räumen